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Die Gesundheit eines Berufsstandes bemisst sich indessen nicht nur anhand von Qualitätslabels oder des Kenntnisstandes der Nachwuchskräfte, sondern auch an der Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden. Damit aber ein Unternehmen seine Kunden zufrieden stellen kann, muss das Unternehmen selbst über befriedigende Rahmenbedingungen verfügen. Aufgabe des Verbandes ist es also, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Betriebe dieses Ziel erreichen können. Zu diesem Zweck hat der VZLS im Oktober 2003 mit der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen, der gemäss Bundesratsbeschluss vom 27. April 2004 für die ganze Schweiz massgebend ist. Der GAV legt einheitliche Mindeststandards fest und sorgt für angemessene Arbeitsbedingungen für alle in einem schweizerischen zahntechnischen Labor angestellten Zahntechnikerinnen und Zahntechniker. |