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Im Versicherungsbereich bietet der VZLS seinen Mitgliedern eine Reihe vorteilhafter Lösungen an.

AHV und IV (obligatorische Versicherungen)
Der VZLS ist Gründungsmitglied der Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes (AK 105), die vor mehr als 60 Jahren errichtet wurde und der heute 32 Verbände mit mehr als 10'000 Mitgliederunternehmen angehören. Die AK 105 ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb: Die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge (Vorgabe Gesetzgeber) sind bei dieser Ausgleichskasse zwar nicht günstiger als bei den öffentlichen Ausgleichskassen, aber die den Mitgliedern verrechneten Verwaltungskosten sind deutlich tiefer. Der Beitritt zur AK 105 ist für VZLS-Mitglieder obligatorisch.

Familienzulagen
Die AK 105 führt in fast allen Kantonen eigene Familienausgleichskassen. Für die VZLS-Mitglieder bedeutet dies, dass sie die Familienzulagen für ihre Mitarbeitenden mit derselben Stelle abrechnen können wie die AHV.

Pensionskasse VZLS
VZLS-Mitglieder können sich selbst sowie alle in ihrem Betrieb mitarbeitenden Personen bei der Pensionskasse der AK 105 (die Pensionskasse des VZLS wurde per 01.01.2011 in die Pensionskasse der AK 105 integriert) im Rahmen der obligatorischen beruflichen Vorsorge versichern. Darüber hinaus bietet die Pensionskasse bei hoher finanzieller Sicherheit auch Vorsorgepläne für den überobligatorischen Bereich an. Die Pensionskasse der AK 105 wird durch die AK 105 verwaltet: Damit steht den Mitgliedern für alle Sozialversicherungsfragen eine einzige Auskunfts-, Melde- und Abrechnungsstelle zur Verfügung.

Krankentaggeldversicherung
Die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit birgt für die Arbeitgeber häufig ein erhebliches wirtschaftliches und finanzielles Risiko. Aus diesem Grund hat der VZLS mit der Innova Versicherungen AG einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Interessierte Verbandsmitglieder haben so die Möglichkeit, eine Krankentaggeldversicherung zu äusserst vorteilhaften Konditionen abzuschliessen: Die Prämien sind bis zu 50 Prozent günstiger als für vergleichbare Versicherungen, und bei positivem Schadenverlauf kommen die Mitglieder in den Genuss einer Überschussbeteiligung.

 

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