Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Zahntechnische Labore gelten als Betriebe mit besonderer Gefährdung. Swiss Dental Laboratories hat deshalb ein Handbuch für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erstellt.

Im Rahmen der allgemeinen Pflichten (Art. 3 – 10 VUV und Art. 3 – 9 ArGV 3) ermitteln alle Arbeitgebenden die in ihren Betrieben auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und treffen die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten Regeln der Technik.

Der/Die Arbeitgeber:in hat die getroffenen Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen regelmässig zu überprüfen, insbesondere bei betrieblichen Veränderungen.

Die EKAS-Richtlinie 6508 konkretisiert die Pflicht der Arbeitgebenden zum Beizug von Spezialist:innen der Arbeitssicherheit und die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention im Gebiet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS). 

Zahntechnische Laboratorien gehören zu den Betrieben mit besonderer Gefährdung. Aus diesem Grund hat Swiss Dental Laboratories unter Beizug eines Spezialisten das Handbuch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verfasst. Mitglieder können das Handbuch im geschützten Login-Bereich einsehen.

Wir empfehlen Betrieben ab fünf Mitarbeitenden über einen Sicherheitsbeauftragten (Sibe) zu verfügen. Die VZLS-Stiftung informiert Sie gerne über das Angebot von Sibe-Kursen.