Die von den Laboratorien ausgeführten Aufträge werden zu rund 20% von Sozialversicherungen bezahlt. In diesem Fall kommen die entsprechenden Medizinaltarife zur Anwendung. Im Jahr 1994 wurde durch den Bundesrat letztmals eine einheitliche Grundlage für die Abgeltung zahntechnischer Leistungen im Bereich des Krankenversicherungsgesetztes (Grundversicherung inkl. Unfalldeckung für nichterwerbstätige Personen) sowie des Unfallversicherungsgesetzes (Unfalldeckung für erwerbstätige Personen) geschaffen. Der entsprechende Tarif basiert auf einem Taxpunktwert von CHF 5.55. Im Tarif 1994 fehlen unter anderem die notwendigen Positionen zur Abdeckung der neusten Entwicklungen (Implantologie etc.).
Am 03.05.2017 konnte in intensiver Zusammenarbeit mit der SSO und den Eidgenössischen Versicherern im Bereich UV/MV/IV eine verbindliche Lösung für sämtliche Fälle in diesem Versicherungsbereich unterzeichnet werden. Der Tarifvertrag 2017 (Tarif 223) mit all seinen Anhängen und Beilagen trat am 01.01.2018 in Kraft. Per 01.06.2024 wurde die gesamte Nomenklatur in enger Zusammenarbeit mit und Unterstützung durch die SSO sowie die ZMT kontrolliert, vereinfacht, korrigiert, ergänzt und sprachlich vereinheitlicht. Hauptziel dieser Revision war nebst der Aktualisierung die Integration neuer Technologien (CAD/CAM). Bereits im Vorjahr konnten die 3D-Modelle den Spezialmodellen (0017.1) zugeteilt werden.
Für weitergehende Informationen, insbesondere das neue Abrechnungssystem, verweisen wir höflich auf www.tartec.ch.
Untenstehend finden Sie den Leistungskatalog Tarif Zahntechnik 2017 sowie das Tarifwerk.